Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, sind finanzielle Leistungen ein wichtiger Aspekt, um die Versorgung sicherzustellen und die eigenen Lebensumstände bestmöglich zu gestalten. Viele Menschen fragen sich zunächst, welche Hilfen ihnen von der Pflegekasse zustehen und wie sie diese optimal nutzen können. Die Pflegeversicherung in Deutschland bietet verschiedene Leistungen, die sich je nach Pflegegrad und der Art der Versorgung unterscheiden. Im Folgenden erklären wir die wichtigsten finanziellen Leistungen und geben Ihnen eine klare Übersicht, was Ihnen in Ihrer Situation konkret zusteht.
Das Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine direkte finanzielle Unterstützung, die Monat für Monat auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen wird. Dieser Betrag wird gezahlt, wenn die Pflege ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern übernommen wird. Das bedeutet, dass keine professionellen Pflegedienste für die körperbezogenen Maßnahmen involviert sind oder dass diese Leistungen nur in sehr geringem Umfang stattfinden. Das Pflegegeld dient als Anerkennung für die Pflege, die in der Familie oder im privaten Umfeld geleistet wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich direkt nach dem festgestellten Pflegegrad:
- Wer den Pflegegrad zwei hat, erhält monatlich 347 Euro.
- Bei Pflegegrad drei steigt der Betrag auf 599 Euro.
- Für Pflegegrad vier wird 800 Euro ausgezahlt.
- Bei Pflegegrad fünf beträgt das Pflegegeld 990 Euro.
Diese Beträge gelten seit der letzten Anpassung im Jahr 2025 und bleiben im Jahr 2026 unverändert. Eine weitere Erhöhung ist bis 2028 nicht vorgesehen. Wichtig zu wissen ist, dass der Erhalt des Pflegegeldes mit regelmäßigen Beratungseinsätzen verbunden ist. Diese Beratung stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen gut versorgt sind und die Pflegequalität hoch bleibt:
- Bei den Pflegegraden zwei und drei müssen die Beratungstermine einmal pro Halbjahr erfolgen.
- Ab Pflegegrad vier ist die Beratung mindestens einmal im Vierteljahr notwendig.
Diese Termine sind kostenlos und können flexibel vereinbart werden.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind dagegen eine Dienstleistung, die professionell von ambulanten Pflegediensten durchgeführt wird. Diese Leistungen dienen der Finanzierung einer qualifizierten Pflege durch eingestellte Fachkräfte. Wenn Sie sich für Pflegesachleistungen entscheiden, wird der entsprechende Betrag nicht an Sie überwiesen, sondern direkt mit dem Pflegedienst verrechnet. Sie können Ihren Pflegedienst also über die Pflegekasse bezahlen, ohne dass Sie das Geld vorher selbst ausgeben müssen. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ebenfalls ab Pflegegrad zwei. Die Höhe des Betrags hängt ebenfalls vom Pflegegrad ab:
- In Pflegegrad zwei werden bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen ausgezahlt.
- Bei Pflegegrad drei steigt dieser Betrag auf 1.497 Euro.
- Für Pflegegrad vier erhalten Sie bis zu 1.859 Euro.
- Bei Pflegegrad fünf beträgt der Höchstbetrag 2.299 Euro.
Diese Beträge sind ebenfalls seit 2025 festgelegt und gelten im Jahr 2026 unverändert. Ein großer Vorteil der Pflegesachleistungen ist, dass Sie sich auf die Expertise und die Erfahrung des Pflegedienstes verlassen können. Professionelle Pflegekräfte unterstützen Sie bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und bei medizinischen Maßnahmen wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe. ProSanitas, unser Pflegedienst in Emden, bietet genau diese ganzheitliche Versorgung individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Wir nutzen moderne Technologien wie papierlose Dokumentation per iPad, um Ihnen und unseren Pflegekräften mehr Zeit für die eigentliche Zuwendung zu lassen.
Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Diese Kombinationsleistung ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber gleichzeitig professionelle Unterstützung benötigen. In diesem Fall wird ein Teil der Pflegesachleistungen in zusätzliche Unterstützungsleistungen umgewandelt, während der andere Teil für die professionelle Pflege durch den Pflegedienst bleibt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad zwei können bis zu 40 Prozent der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen in zusätzliche Unterstützungsleistungen umwandeln. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Pflege, die sowohl familiäre Bindungen als auch professionelle Expertise berücksichtigt.
Der Entlastungsbetrag
Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad eins bis fünf ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad und gilt für alle fünf Pflegegrade. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurückerstattet. Damit können Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen, wie zum Beispiel Putz- und Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter für Einkäufe oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität. Bei ProSanitas bieten wir genau solche Betreuungsangebote und hauswirtschaftliche Versorgung, die Sie mit dem Entlastungsbetrag finanzieren können.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Für Pflegegrade zwei bis fünf stehen Ihnen jährlich 3.539 Euro zur Verfügung, die flexibel auf beide Formen der Pflege verteilt werden können. Sie können diesen Betrag komplett für Kurzzeitpflege nutzen, ganz für Verhinderungspflege verwenden oder anteilig für beide Formen einsetzen. Dies bietet Ihnen eine große Planungssicherheit, insbesondere wenn Angehörige vorübergehend aus dem Pflegealltag herausfallen müssen oder wenn Sie selbst eine kurze Auszeit in einer Pflegeeinrichtung benötigen.
Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Wohngruppen
Für die Verbesserung der Wohnsituation, zum Beispiel für Umbauarbeiten im Bad oder für die Installation eines Treppenlifts, gibt es zudem einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, übernimmt die Pflegekasse Umbauarbeiten bis zu 16.720 Euro. Auch für die Gründung einer Wohngruppe oder Senioren-WG steht jedem Bewohner ein solcher Zuschuss zur Verfügung. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro pro Bewohner und für die Beschäftigung einer Organisationskraft monatlich 224 Euro. Diese Leistungen unterstützen die Erstellung von familiären Alternativen zum klassischen Altenheim, wie unsere Senioren-Wohngemeinschaft in Emden, in der Seniorinnen und Senioren in einem liebevoll eingerichteten Zuhause zusammenleben.
Hier ist eine kurze Übersichtstabelle der wichtigsten Leistungen zum Nachschauen:
| Leistungsart | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 Euro | 599 Euro | 800 Euro | 990 Euro |
| Pflegesachleistungen | 796 Euro | 1.497 Euro | 1.859 Euro | 2.299 Euro |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro | 131 Euro | 131 Euro | 131 Euro |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | 3.539 Euro | 3.539 Euro | 3.539 Euro | 3.539 Euro |
| Wohnumfeldverbesserung | 4.180 Euro | 4.180 Euro | 4.180 Euro | 4.180 Euro |
| Wohngruppenzuschlag | 224 Euro | 224 Euro | 224 Euro | 224 Euro |
Diese Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Sie in jedem Pflegegrad für verschiedene Leistungen erhalten können. Beachten Sie, dass die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen seit 2025 unverändert sind und keine Dynamisierung bis 2028 erfolgt. Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade gleich und stellt sicher, dass Sie auch bei Pflegegrad eins bereits Unterstützung erhalten.
Individuelle Pflege und Unterstützung durch ProSanitas
Die Kombination dieser Leistungen ermöglicht eine individuelle und situative Pflege, die sich genau an Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände anpasst. Bei ProSanitas helfen wir Ihnen gerne, das System der Kranken- und Pflegekassen optimal zu nutzen und Pflegekonzepte unkompliziert an veränderte Lebensumstände anzupassen. Unsere Beratung und Schulung umfasst umfassende Unterstützung bei Fragen rund um die Pflege, Versicherungsleistungen und Pflegeschulungen für Angehörige. Wir legen großen Wert auf transparente, persönliche Kommunikation und das gute Gefühl, dass mehr Zeit, Ruhe und echte Zuwendung möglich sind.
Kontakt und Beratung
Wenn Sie Fragen zu Ihren Leistungen haben oder wissen möchten, wie Sie diese für sich nutzen können, kontaktieren Sie uns einfach. Unser Team in Emden steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Beantragung und der optimalen Nutzung Ihrer Leistungen. Über unsere Webseite, www.prosanitas-emden.de, finden Sie weitere Informationen und können uns direkt per E-Mail oder Telefon erreichen. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Angehörigen persönlich zu unterstützen und gemeinsam eine gute Pflege für Sie zu gestalten.


